Entgeltermäßigung

Folgende Personengruppen erhalten eine Ermäßigung um 53%:

  • Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII
  • Personen aus förderungsfähigen Familien
  • Schüler, Studierende und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Menschen im Bundesfreiwilligendienst

Es muss in jedem Fall ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Keine Gebührenermäßigung ist möglich für Prüfungen, Studienfahrten, eventuelle Nebenkosten, die zusätzlich zur Kursgebühr erhoben werden sowie einzelne Kurse, die entsprechend gekennzeichnet sind.

Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Teilnahmebescheinigung aus. Vorraussetzung: Sie haben an mindestens 75% der Termine teilgenommen. Bei Kursen der beruflichen Weiterbildung schicken wir Ihnen nach Kursende automatisch eine Bescheinigung zu, aus der die konkreten Kursinhalte hervorgehen.

Rücktritt

Ihre Anmeldung ist nach Eingang in unserem Hause verbindlich. Das Teilnehmerentgelt wird auch bei Nichtteilnahme fällig. Eine Abmeldung muss schriftlich mindestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in der Volkshochschule vorliegen. Jede Stornierung wird von der VHS schriftlich bestätigt. Bei fristgerechter Abmeldung wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro abgebucht, bzw. die schon gezahlte Kursgebühr wird abzüglich der Verwaltungskostenpauschale erstattet.

Bildungsurlaub

Nach dem novellierten Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG), das am 29.04.2000 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten ist, haben Arbeiter/innen und Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich 5 Tage bezahlte Freistellung von der Arbeit für berufliche oder politische Weiterbildung. Die Volkshochschule Mönchengladbach bietet zahlreiche Veranstaltungen dieser Art an.
Wenn Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten,

  • melden Sie sich bei der VHS für die entsprechende Veranstaltung an
  • stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einen Antrag auf Bildungsurlaub und fügen Sie die Anmeldebescheinigung bei, die wir Ihnen zusenden
  • legen Sie Ihrem Arbeitgeber nach Abschluss des Bildungsurlaubs die Teilnahmebescheinigung vor, die Sie kostenlos am letzten Unterrichtstag von uns bekommen.

Selbstverständlich können auch Nichterwerbstätige an diesen Seminaren teilnehmen.

Behindertengerechte Unterrichtsstätten

Für Körperbehinderte und Rollstuhlfahrer/innen leicht zugänglich sind die Unterrichtsstätten:

VHS am Sonnenhausplatz, Lüpertzender Str. 85
City-Haus, Mühlenstrasse 2-4
Ansprechpartner für Behinderte: Dr. Thomas Erler, Tel. 02161/256400

Unterrichtsstätten

Die VHS ist mit den meisten ihrer Lehrgänge und Kurse zu Gast in den allgemeinbildenden Schulen der Stadt Mönchengladbach. Wir bitten Sie, die dort geltende Hausordnung zu beachten und öffentliches Eigentum ebenso so gut zu behandeln wie das eigene.
Vor allem sollten Sie aus Rücksicht auf die Nichtraucher/innen in den Unterichtsstätten nicht rauchen. Für Unfälle, Diebstähle, Verluste oder sonstige Schäden übernimmt die VHS keine Haftung.