Die aktuelle Corona-Schutzverordnung knüpft den Besuch von Veranstaltungen der Volkshochschule an einige Bedingungen. Es gelten folgende Regelungen:
  • An VHS-Veranstaltungen dürfen nur vollständig immunisierte, genesene oder negativ getestete Personen teilnehmen (3G).
  • Für Schulabschluss-Lehrgänge und Kurse im Deutschbereich gelten abweichende Regelungen, die den Teilnehmenden persönlich mitgeteilt werden
  • Im Gebäude und im Unterricht muss eine FFP2-Maske getragen werden. Lehrkräfte dürfen die Maske bei Vortragstätigkeiten abnehmen.
Diese Regelungen gelten an allen Unterrichtsorten. Bitte bringen Sie zum Unterricht entsprechende Nachweise mit und zeigen Sie diese Ihrer Lehrkraft. Ohne Nachweis dürfen Sie leider nicht teilnehmen. Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Volkshochschule gerne zur Verfügung.