Die aktuelle Corona-Schutzverordnung knüpft den Besuch von Veranstaltungen der Volkshochschule an einige Bedingungen. Es gelten folgende Regelungen:
- An VHS-Veranstaltungen dürfen nur vollständig immunisierte, genesene oder negativ getestete Personen teilnehmen (3G).
- Für Schulabschluss-Lehrgänge und Kurse im Deutschbereich gelten abweichende Regelungen, die den Teilnehmenden persönlich mitgeteilt werden
- Im Gebäude und im Unterricht muss eine FFP2-Maske getragen werden. Lehrkräfte dürfen die Maske bei Vortragstätigkeiten abnehmen.