Die Volkshochschule Mönchengladbach ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für vhs-mg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen aus dem BITV / WCAG Test vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften

 

Nicht erfüllt ist folgender Abschnitt des Tests:

4.1.1a Korrekte Syntax

Lösung: Hier treten Probleme an Schnittstellen zum Code einer externen Firma auf. Lösungsstrategien hierzu werden momentan erarbeitet.

 

Eher nicht erfüllt ist folgender Abschnitt des Tests:

4.1.3a Statusmeldungen programmatisch verfügbar

Lösung: Auch hier tretren Probleme an Schnittstellen zum Code einer externen Firma auf. Lösungsstrategien hierzu werden momentan erarbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.08.2020 erstellt, basierend auf den Methoden der BITV / WCAG Selbstbewertung (Link zur BITV / WCAG Selbstbewertung).

Eine vollständige Übersicht finden Sie im ausgefüllten Fragebogen zur BITV / WCAG Selbstbewertung.
Fragebogen: 2072
Passwort: 0oXb6@$y&4xCJUQ

Die letzte Überarbeitung fand am 16.09.2020 statt.

Feedback und Kontaktangaben

Nutzen Sie die E-Mail-Adresse vhs@moenchengladbach.de um uns ihre Hinweise auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen oder Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Durchsetzungsverfahren

Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der neuen Regularien ist in jedem Land eine Durchsetzungsstelle einzurichten. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können.
Zu diesem Zweck wurde in Nordrhein-Westfalen bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (LBBP) eine sog. Ombudsstelle eingerichtet. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.
Kontakt: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de